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Friseure & Kosmetik / Blog

Kosmetikstudio-Website: bis zu 1.000 Euro Förderung 2026

Für steirische Kosmetikbetriebe gibt es einen Website-Zuschuss. Welche Voraussetzungen zählen und warum sich ein klarer Webauftritt auch ohne Förderung lohnt.

KI-generiertes Symbolbild: Inhaberin eines Kosmetikstudios plant am Laptop ihren neuen Webauftritt.

Ein aktueller Anlass für Ihre neue Studio-Website

Ihr Studio entwickelt sich weiter, aber online sehen Interessierte noch das Angebot von gestern? Die steirische Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage hat am 19. Oktober erneut auf ihre Website-Förderung 2026 hingewiesen. Sie unterstützt Mitgliedsbetriebe bei einem ersten Webauftritt oder einer grundlegenden Überarbeitung. Für Kosmetikstudios ist das ein Anlass, Leistungen, Bilder und den Weg zur Terminanfrage gemeinsam zu betrachten. Für Friseurbetriebe ergibt sich aus dieser Innungsförderung allein keine Berechtigung.

Wer den Zuschuss nutzen kann

Laut Förderantrag beträgt die Unterstützung ein Drittel der förderfähigen Kosten, höchstens 1.000 Euro je Betrieb. Das Vorhaben muss mindestens 2.000 Euro netto umfassen; berücksichtigt werden Kosten bis 3.000 Euro netto. Die Maßnahmen müssen in den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2026 fallen. Entscheidend: Die Umsetzung muss durch ein Unternehmen mit Sitz in der Steiermark erfolgen. Unser Anbieterstandort liegt in Niederösterreich und erfüllt diese Vorgabe daher nicht. Für eine Zusammenarbeit mit uns dürfen Sie diesen Zuschuss nicht einrechnen. Die Förderung richtet sich an Mitglieder der genannten steirischen Landesinnung, nicht an alle österreichischen Salons.

Eine neue Farbe allein reicht nicht

Der Fördertopf umfasst insgesamt 20.000 Euro; Anträge werden nach ihrem Eingang behandelt. Restmittel sind nicht bestätigt, ein Anspruch besteht nicht. Rechnung, Zahlungsbeleg, Screenshots und Domain-Nachweis gehören zu den Unterlagen. Laufende Änderungen wie ein Fotoaustausch oder einzelne Designanpassungen sind ausgeschlossen. Ob Ihr Vorhaben als grundlegende Überarbeitung zählt und welche Termine für Ihren Antrag gelten, klären Sie vor einer Beauftragung direkt mit der Landesinnung. Auch ohne Zuschuss sollte eine Modernisierung einen konkreten Nutzen haben: Besucher sollen passende Behandlungen verstehen und den richtigen Kontaktweg schnell finden.

Ein Webauftritt, der zu Ihrem Salon passt

Wenn Sie Ihre Kosmetikstudio-Website erstellen lassen oder eine Friseurwebsite modernisieren möchten, lohnt sich zuerst der Blick auf den Alltag: Sind Ihre Leistungen am Handy verständlich? Zeigen freigegebene Bilder Ihren Stil? Ist erkennbar, ob jemand einen Termin anfragt oder verbindlich bucht? Wir besprechen mit Ihnen, welche Inhalte und Funktionen fehlen und wie ein bestehender Buchungsdienst eingebunden werden kann. Sie erhalten einen abgestimmten Umfang mit getrennten einmaligen und laufenden Kosten. So planen Sie Ihre neue Website mit einem tragfähigen Budget – unabhängig von einer Förderzusage.

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